kummerkasten.selfip.net immptas

Ich bin es Leid
mit unseriösen Internetanbietern!

Man selbst ist immer sehr bemüht, korrekt und zügig ein Geschäft abzuwickeln, doch das gilt nicht immer für beide Seiten.
Nach langer Überlegung ist nun ein Kummerkasten eingerichtet und hier kann man sich ein Bild über den einzelnen Vorgang machen.

Ich hoffe, mit dem Kummerkasten einigen Endtäuschungen zu ersparen, und möchte verhindern, das andere auf gleiche Weise auf schwarze Schafe hereinfallen.


Die nachfolgenden Beispiele stehen nicht für alle Handel-Betreibende,
es gibt auch seriöse und auch nette Geschäftepartner und
diese müssten eigentlich alle extra genannt werden.
Hier möchte ich mich noch einmal herzlichst bei denen bedanken,
die mir Freude am Handel bei Ebay bereitet haben.


Doch jetzt meine Erlebnisse mit
Online-Verkäufern

Ebay-Mitglied e.v.f
wissentlich defektes Gigabyte Board verkauft
Fotos vom gelieferten Board können hier angesehen werden.

www.csl-computer.com
Versandkostenfalle

die_schwestern0103
Defektes Board wissentlich als funktionsfähig verkauft

war bis zum 13.8.2006 rc-50 jetzt nennt er sich 123-manolito
ein Wechsel der Userid bei Ebay hilft da nicht Herr Giesecke
Wege und Benzingeld über Versandgebühren kassieren,
dann noch drohen und mit nichtdeutschen Bürgern hat er wohl ein Problem


Hier noch ein Anliegen :
Liebe Computer-Freaks,
wenn Ihr Computerschrott zu entsorgen habt, dann bitte auf dem Wertstoffhof und nicht bei anderen EBAY Mitgliedern, denn so schadet Ihr allen anderen und ehrlichen Auktionsfreunden. Vergesst
ungetestet und dann in weiteren Auktionen Prozessoren und Speicher so wie Grafikkarten etc. anzubieten; bitte schreibt doch die Wahrheit, dann gibt es auch keine bösen Überraschungen und negative Bewertungen!

Wenn Sie auch Erfahrungen mit unseriösen Anbietern im Internet haben, so ist auch hier Platz für Ihre Information.

Bei Rück oder Anfragen senden Sie mir eine E-Mail


Von Nutzen kann eine Bewertungsüberprüfung des Anbieters bei Ebay sein: toolhaus.org
bewertungspruefer.de
 
     

Lieber Ebayer
gesichtet bei ct's

Unwirksame AGB sind häufig auch in eBay-Shops anzutreffen.  
  Zahlreiche Gerichte erachten die Vertragspflicht zur Rücksendung samt der Originalverpackung für unwirksam. So hat beispielsweise das LG Coburg entschieden, dass eine derartige Klausel innerhalb des zweiwöchigen Widerrufsrechts den Verbraucher benachteilige und somit verboten sei (Az. 1HK O 95/05). Genauso sieht es auch das Oberlandesgericht in Hamm (Az. 11 U 102/04). In der Entscheidung des LG Coburg untersagten die Richter dem Shop-Betreiber ferner die Überwälzung des Transportrisikos auf den Käufer, wonach solche Schäden zu Lasten des Verbrauchers gehen sollten. Auch die Kollegen vom Landgericht Waldshut verbieten eine solche Risikoverteilung (Az. 3 O 22/03). Das baden-württembergische Gericht geht noch einen Schritt weiter und erklärt den Passus für null und nichtig, wonach der Kunde beim ausgeübtem Rückgaberecht die Kosten für die Rücksendung zu tragen habe. (Noogie C. Kaufmann) / (mw/c't)  

Immer wieder die Versandgebühren!

Was kostet ein Päckchen?  
bei der
Post Portokalkulator  
oder mit
DHL national / international / neue Preise national ab 1.07.2006  



sehr empfehlenswert, wenn man bei Ebay Handel betreibt.

Internetauktion
Information der Rechtsanwaltskanzlei Kotz - 57223 Kreuztal
 


Allgemein rechtliche Hinweise zum Thema Handel bei Ebay
recherchiert von P. Müller
Mich-Seite
von pamue123
die Seite der Kanzlei Kotz

 



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